Rentner
Einleitung
In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie Rentner für die Lohnabrechnung in der Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegt werden.
Bedingungen
Für Rentner, die bereits vor dem Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente Rente beziehen, gibt es diverse Besonderheiten zu beachten.
Vollrentner
Die Regelaltersrente erhalten alle ab 1964 Geborenen mit 67 Jahren. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 gibt es eine Staffelung. Für Arbeitnehmer ab 64 Jahren gilt der Altersentlastungsbetrag, dieser wird direkt vom Bruttolohn abgezogen und mindert damit das zu versteuernde Brutto. SV-Rechtlich gilt in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz.
In der Rentenversicherung ist der Arbeitnehmer versicherungsfrei, kann jedoch zu Versicherungspflicht optieren, in der Pflegeversicherung fallen die vollen Beiträge an.
Vollrentner mit vorgezogener Regelaltersrente
Bekannt ist die sog. "Rente mit 63", bei der man eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben muss. SV-Rechtlich gilt in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz. In der Rentenversicherung ist der Arbeitnehmer versicherungspflichtig bis zum Erreichen der Regelaltersrente. In der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fallen die vollen Beiträge an.
Teilrentner vor Erreichen der Regelaltersrente
Teilrentner werden wie normale Arbeitnehmer abgerechnet und sind versicherungspflichtig im Bereich der SV-Berechnung. Die Altersrente wird dann bis zum Erreichen der Regelaltersrente als Teilrente ausgezahlt.
Der Antrag auf eine Altersrente ist eine gesonderte Meldung mit Meldegrund 57 und ist durch den Arbeitgeber für die Rentenberechnung zu erstellen. Die gesonderte Meldung ersetzt nicht die Abmeldung, die beim Ende des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die mit dieser gesonderten Meldung übermittelten Entgelte dürfen weder bei der Jahresmeldung noch bei der Abmeldung nochmals gemeldet werden.
Ausführliche Informationen zur gesonderten Meldung mit Meldegrund 57 und wie Sie diese im Programm LobuOnline erzeugen, finden Sie unter folgendem Hilfeartikel.
Vorgehensweise
Mitarbeiter ist Vollrentner
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.

2. Markieren Sie den entsprechenden Mitarbeiter.
3. Navigieren Sie in den "Stammdaten" zur Registerkarte "Sozialversicherung".
4. Wählen Sie bei "Personengruppe" die 119 "versicherungsfrei Altersvollrentner" aus.
5. Setzen Sie neben dem Feld Status-Kennzeichen das Häkchen für "Rentner".
6. Im Bereich "SV-Berechnung" geben Sie den Beitragsgruppenschlüssel 3 3 2 1 ein.
7. Beenden Sie anschließend die Eingabe mit dem "Schließen" des Fensters.

Mitarbeiter ist Vollrentner (Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit)
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.

2. Markieren Sie den entsprechenden Mitarbeiter.
3. Navigieren Sie in den "Stammdaten" zur Registerkarte "Sozialversicherung".
4. Wählen Sie bei "Personengruppe" die 120 "versicherungspflichtige Altersvollrentner" aus.
5. Setzen Sie neben dem Feld Status-Kennzeichen das Häkchen für "Rentner".
6. Im Bereich "SV-Berechnung" geben Sie den Beitragsgruppenschlüssel 3 1 2 1 ein.
7. Beenden Sie anschließend die Eingabe mit dem "Schließen" des Fensters.

Mitarbeiter ist Vollrentner mit vorgezogener Regelaltersrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze)
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.
2. Markieren Sie den entsprechenden Mitarbeiter.
3. Navigieren Sie in den "Stammdaten" zur Registerkarte "Sozialversicherung".
4. Wählen Sie bei "Personengruppe" die 120 "versicherungspflichtige Altersvollrentner" aus.
5. Setzen Sie neben dem Feld Status-Kennzeichen das Häkchen für "Rentner".
6. Im Bereich "SV-Berechnung" geben Sie den Beitragsgruppenschlüssel 3 1 1 1 ein.
7. Beenden Sie anschließend die Eingabe mit dem "Schließen" des Fensters.

Mitarbeiter ist Teilrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.

2. Markieren Sie den entsprechenden Mitarbeiter.
3. Navigieren Sie in den "Stammdaten" zur Registerkarte "Sozialversicherung".
4. Wählen Sie bei "Personengruppe" die 101 "svpfl. Beschäftigte ohne bes. Merkmale" aus.
5. Setzen Sie neben dem Feld Status-Kennzeichen das Häkchen für "Rentner".
6. Im Bereich "SV-Berechnung" geben Sie nun den Beitragsgruppenschlüssel 1 1 1 1 ein.
7. Beenden Sie anschließend die Eingabe mit dem "Schließen" des Fensters.

Mitarbeiter ist Teilrentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze
1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus. Es öffnet sich der Personalstamm.

2. Markieren Sie den entsprechenden Mitarbeiter.
3. Navigieren Sie in den "Stammdaten" zur Registerkarte "Sozialversicherung".
4. Wählen Sie bei "Personengruppe" die 101 "svpfl. Beschäftigte ohne bes. Merkmale" aus.
5. Setzen Sie neben dem Feld Status-Kennzeichen das Häkchen für "Rentner".
6. Im Bereich "SV-Berechnung" geben Sie jetzt den Beitragsgruppenschlüssel 1 1 2 1 ein.
7. Beenden Sie anschließend die Eingabe mit dem "Schließen" des Fensters.

Hinweise
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Hinzuverdienstgrenze
Altersrenten können seit 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die zuvor geltende Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist aufgehoben.
Erwerbsminderungsrenten können seit 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2024 eine Hinzuverdienstgrenze von rund 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von rund 18.558,75 Euro.
Aktivrente
Mit dem Aktivrentengesetz wird ab 01.01.2026 ein steuerlicher Freibetrag für Arbeitnehmer eingeführt, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten.
Der Freibetrag beträgt bis zu 24.000,00 € pro Jahr, wird zeitanteilig gewährt (bis 2.000,00 € monatlich) und ist im Lohnsteuerabzug verpflichtend zu berücksichtigen.
Die Steuerfreiheit betrifft nur die Lohnsteuer, die Sozialversicherung bleibt unverändert.
Die Aktivrente wird zunächst pragmatisch über die Lohnarten “LA 078 Aktivrente” und “LA 109 Aktivrente - Einmalbezug” abgebildet.
Grund dafür ist, dass zahlreiche fachliche und technische Fragen noch nicht abschließend geklärt sind (u. a. Detailfragen zur Berechnung, Sonderfälle, Mehrfachbeschäftigung).
Insbesondere die Lohnsteuerbescheinigung ist aktuell noch nicht eindeutig geregelt. Es gibt derzeit kein eigenes Kennzeichen oder eine feste Zeile für die Aktivrente.
Die konkrete Umsetzung im LStB-Datensatz wird vom BMF in den kommenden Wochen noch geklärt.
Für weitere Informationen und zur Klärung der zu erfüllenden Voraussetzungen möchten wir an dieser Stelle auf die Internetseite der Bundesregierung verweisen.