Abrechnung wieder öffnen

Einleitung

In dieser Hilfestellung geht es um das Öffnen einer Abrechnung bzw. eines Monats, der entweder vorläufig oder bereits endgültig verarbeitet wurde.

Bedingungen

Vorläufige Abrechnung

Die vorläufige Abrechnung kann beliebig oft erstellt und jederzeit von Ihnen selbst auch wieder geöffnet und weiter bearbeitet werden. Diese Abrechnungsvariante ist kostenlos und es werden auch noch keine Meldungen an die Krankenkassen oder das Finanzamt übertragen.

Endgültige Abrechnung

Die endgültige Abrechnung kann dagegen nur einmal für den aktuellen Monat ausgeführt werden. In dieser Variante werden alle Meldungen übertragen. Eine endgültige Abrechnung wird nur in Ausnahmefällen oder bei schwerwiegenden Fehlern wieder geöffnet und ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Um eine endgültige Abrechnung zu öffnen, benötigen Sie einen Freigabe-Code. Dazu kontaktieren Sie bitte immer das a.b.s. Rechenzentrum unter 089 223322 in München oder 0371 6907777 in Chemnitz. 

Vorgehensweise

Vorläufige Abrechnung öffnen:

1. Öffnen Sie LobuOnline und klicken Sie im Hauptmenü auf "Datei".

2. Wählen Sie danach "Abrechnung wieder öffnen".

3. Bestätigen Sie die Frage mit "Ja, öffnen".

4. Die Abrechnung bzw. der aktuelle Zeitraum kann wieder bearbeitet werden. Klicken Sie auf "Schließen" und erfassen dann ggf. noch weitere Lohndaten (z.B. Gehaltsänderungen, Krankheitszeiten, etc.).

Hinweise

Um eine endgültig verarbeitete Lohnabrechnung wieder zu öffnen, kontaktieren Sie bitte immer Ihr zuständiges a.b.s. Rechenzentrum entweder unter 089 223322 in München oder 0371 6907777 in Chemnitz. 

Eine Alternative für das Wiederöffnen eines abgeschlossenen Monats ist eine Korrektur im Folgemonat. Legen Sie demnach den nachfolgenden Zeitraum an (vgl. unter Neuer Abrechnungszeitraum) und orientieren sich dann bzgl. der Korrekturen an z.B. folgenden Hilfestellungen:
Bezüge korrigieren oder Fehlzeiten korrigieren

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