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Erkrankung des Kindes


Einleitung

In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie Sie bei einer Erkrankung des Kindes eines Mitarbeiters die Fehlzeit "Kinderpflege" in unserer Lohnsoftware "LobuOnline" hinterlegen.


Bedingungen

Der Mitarbeiter hat ein ärztliches Attest vorgelegt. Ebenso muss eine Entgeltbescheinigung (= Zusatzleistung bei a.b.s.) für den Zeitraum erstellt werden.


Vorgehensweise


Register Steuer:


1. Wählen Sie im Hauptmenü "Bearbeiten" das Untermenü "Personal" aus.





2. Wählen Sie nun den Mitarbeiter aus und klicken dann im rechten Fensterbereich auf "Monatsdaten".

3. Hinterlegen Sie in der Registerkarte "Urlaubs- und Fehlzeiten" den Zeitraum für die Kinderpflege in den Datumsfeldern "von" und "bis".

4. Wählen Sie im Feld Status "06 Kinderpflege mit Krankengeld von KK" oder ggf. "07 Kinderpflege ohne Krankengeld" und klicken Sie auf das Feld "Eintragen".





5. Nun werden Ihnen die Tage der Kinderpflege (in diesem Beispiel "Kinderpflege mit Krankengeld von KK") im Kalender grau dargestellt.





Hinweise

Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.



Kürzung des Entgelts

Eine Kürzung von fixen Entgeltbestandteilen (z.B. Gehalt, Aushilfslohn, etc.) wird automatisch anhand der Fehlzeit und nach der 30stel Kürzungsmethode und nur im aktuellen Abrechnungsmonat ausgeführt. Demnach wird in Monaten mit 31 Kalendertagen bei 1 Tag Kinderpflege noch nicht gekürzt, bei 2 Tagen Fehlzeit wird 1 Tag gekürzt etc.. Eine Umstellung auf die Kalendertagsmethode ist möglich und wird in der Hilfestellung "Teillohnberechnung" beschrieben.

Werden Fehlzeiten nachträglich als Korrektur bereits abgerechneter Monate erfasst, so ist die Kürzung der entsprechenden Bezüge in den Korrekturmonaten manuell vorzunehmen. Sie können sich hier an der Kürzungsmethode des Programms orientieren (30stel Methode) oder Sie nutzen eine andere, gängige Formel zur Berechnung (z.B. arbeitstäglich, kalendertäglich etc.).


Überprüfen Sie nach Erfassung der Fehlzeit im aktuellen Zeitraum in der Registerkarte "Lohn und Gehalt" unter den "Monatsdaten", ob das Entgelt automatisch gekürzt wurde. Sollte das nicht der Fall sein, ist ggf. in der genutzten Lohnart die Eigenschaft "Fixbeträge automatisch kürzen" zu aktivieren oder das Entgelt manuell anzupassen.



Entgeltbescheinigung

Eine Entgeltbescheinigung für die Berechnung des Kinderkrankengelds wird nicht automatisch erstellt. Diese kann mittels der ITSG-Software "SV-Meldeportal" erstellt oder als Zusatzleistung bei a.b.s. beauftragt werden.


Gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter haben laut Sozialgesetz (§ 45 SGB V) einen Anspruch auf Krankengeldzahlung für maximal zehn Tage pro Jahr für jedes erkrankte/pflegebedürftige Kind unter zwölf Jahren (für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Tage). 


Als Arbeitgeber ist man in der Regel verpflichtet, einen Mitarbeiter im Rahmen des § 616 BGB von der Arbeit freizustellen und das Entgelt weiterzuzahlen. Die Weiterzahlung des Entgeltes kann ausgeschlossen werden. 


Falls der Anspruch auf bezahlte Freistellung ausgeschlossen oder bereits ausgeschöpft ist, hat der Arbeitnehmer in jedem Fall einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber, um ein unter zwölfjähriges Kind zu betreuen (§ 45 SGB V). Arbeitnehmer erhalten in diesem Fall als Lohnersatz, ein sogenanntes "Kinderkrankengeld" von ihrer Krankenversicherung. Als Berechnungsgrundlage benötigt die Krankenkasse des Arbeitnehmers eine Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber.




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