LOWEB: Vortragswerte für eine kurzfristige Beschäftigung
Einleitung
In dieser Hilfestellung wird beschrieben, wie Sie die Vortragswerte für eine kurzfristige Beschäftigung in unserer Online-Lösung “LOWEB” erfassen.
Bedingungen
Das Erfassen der Vortragswerte ist nur dann notwendig, wenn Sie Ihre Mitarbeiter im aktuellen Jahr bereits über einen anderen Lohnanbieter abgerechnet haben. Wenn die Mitarbeiter in Ihrer Firma neu anfangen oder Sie zum Jahreswechsel zu uns gewechselt sind, ist das Eintragen der Vortragswerte nicht erforderlich.
Das Modul ”Erfassung Vortragswerte” muss aktiviert sein.
Vorgehensweise
1. Markieren Sie im Menü “Personal” den Mitarbeiter, bei dem die Vortragswerte einzutragen sind.
2. Wählen Sie anschließend unter “Stammdaten” das Unterregister “Vortragswerte” aus und klicken auf die Schaltfläche “Bearbeiten”.
3. Geben Sie zunächst unter “Allgemein” an, bis zu welchem Monat die Vortragswerte im laufenden Jahr erfasst werden sollen. (In unserem Bild werden im Monat Mai die Vortragswerte nachträglich für 2 Monate (Februar, März) erfasst.)

4. Erfassen Sie danach unter “Steuer” die erforderlichen Vortragswerte aus der Gehaltsabrechnung und/oder dem Lohnkonto. Achten Sie bei der Eingabe auf die korrekten Felder und deren Beschriftung.
Beispiel: Eintritt 01.02.26 (Vorträge für 2 Monate), nicht mehr als 18 Arbeitstage pro Monat, 19,00 EUR brutto Stundenlohn, Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, kein Kind

5. Unter “Sozialversicherung/Sonstiges” haben Sie zu Beginn die Möglichkeit, die KV-Tage und das KV-Brutto einzutragen. Sollten diese Werte beim ausgewählten Mitarbeiter in den anderen Zweigen der Sozialversicherung identisch sein, können Sie diese jeweils mit der Schaltfläche “Übernehmen” in die weiteren Felder vortragen lassen.
Wenn diese Werte nicht identisch sind, müssen Sie die Felder manuell ausfüllen.
Tragen Sie anschließend noch die Werte der Unfallversicherung und ggf. weitere Daten/Informationen ein (z.B. SV Vorjahr). Wenn Sie alle erforderlichen Felder ausgefüllt haben, beenden Sie die Erfassung der Vortragswerte mit “Speichern”.
Hinweis: Für die Unfallversicherungs-Stunden sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden maßgeblich. Sind diese in der Abrechnungssoftware nicht enthalten, erfolgt der Nachweis anhand der Sollarbeitszeit. Ist auch keine Sollarbeitszeit vereinbart, ist der Vollarbeiterrichtwert oder eine gewissenhafte Schätzung der Arbeitszeit für diese uv-meldepflichtige Person zu verwenden.
In unserem Beispiel wurde für die 2 Monate der Vollarbeiterrichtwert (2026: 1520 Stunden, entspricht 126,6667 Std. pro Monat) gerundet eingetragen.

Hinweise
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die nur den Standardfall eines kurzfristig Beschäftigten beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.