LOWEB: Aussteuerung
Einleitung
In dieser Hilfestellung wird beschrieben, welche Fehlzeit nach dem Ende der Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse bei den betroffenen Mitarbeitern in unserer Online-Lösung “LOWEB” zu erfassen ist.
Bedingungen
Als Aussteuerung wird das Ende des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Krankengeld bezeichnet. Dieser Anspruch endet nach 78 Wochen. Danach erhalten die Betroffenen meist das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit.
Das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit wird gezahlt, bis die nachfolgende Leistung, zum Beispiel Erwerbsminderungsrente, beginnt. Während des Bezugs gilt der Arbeitnehmer weiterhin als beschäftigt und das Arbeitsverhältnis bleibt auch weiterhin bestehen. Trotzdem muss sich der Arbeitnehmer arbeitslos melden. Die Beiträge werden von der Agentur für Arbeit getragen.
Eine SV-Abmeldung mit Meldegrund 30: Abmeldung wegen Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist ebenfalls zu erstellen. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach Ende des Krankengeldbezugs ist beitragsfrei.
Vorgehensweise
Im gezeigten Beispiel ist ein Mitarbeiter bereits über mehrere Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Die Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse endet am 05.07.26. Somit ist ab 06.07.26 die Fehlzeit “Aussteuerung” zu hinterlegen.
In der Lohnabrechnung wird die Fehlzeit “Aussteuerung” nach dem Ende des Krankengeldes wie folgt erfasst:
1. Wählen Sie in der linken Menüleiste unter “Lohnabrechnung” das Untermenü “Personal” aus und klicken danach auf den entsprechenden Mitarbeiter.
2. Wählen Sie dann die “Monatsdaten” und darunter das Register “Urlaubs- und Fehlzeiten” aus.
3. Klicken Sie danach auf die Schaltfläche “Bearbeiten”.
4. Wählen Sie nun die Fehlzeit “Aussteuerung” im Feld “Status” aus.
5. Erfassen Sie dann in den Feldern “von” und “bis” den Zeitraum der Fehlzeit und klicken auf “Eintragen”. Damit wird die Fehlzeit im Kalender hinterlegt und farbig (grau) dargestellt.
6. Beenden Sie die Eingaben mit “Speichern”.

Hinweise
Bei dieser Hilfe handelt es sich um eine unverbindliche Auskunft, die lediglich den Standardfall beschreibt. Für rechtlich verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse des Arbeitnehmers.
Die Fehlzeit “Aussteuerung” muss jeden Monat manuell erfasst werden, solange bis der Mitarbeiter offiziell das Unternehmen aufgrund einer Kündigung verlässt.