Entlastungsprämie/Krisenbonus - wurde vom Bundesrat am 08.05.26 abgelehnt
Einleitung
Mit dem 9. Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll kurzfristig eine steuerfreie Entlastungsprämie eingeführt werden. Dieser sogenannte “Krisenbonus” ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Beschäftigten eine einmalige Sonderzahlung von bis zu 1.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage wurde vom Bundestag bereits beschlossen. Ziel der Regelung ist, die finanziellen Belastungen der Arbeitnehmer in der aktuellen Situation abzufedern.
Stand seit 08.05.26:Der Gesetzentwurf erhielt im Bundesrat in der Sitzung am 08.05.2026 keine Zustimmung (die erforderliche Mehrheit wurde nicht erreicht). Somit tritt die Maßnahme vorerst nicht in Kraft. |
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Weitere Informationen finden Sie unter anderem unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/energie-sofortprogramm-und-entlastungspraemie.html
Bedingungen
Voraussetzung ist, dass die Entlastungsprämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird und insgesamt 1.000,00 € nicht überschritten werden. Es ist dabei unerheblich, ob die Prämie monatlich oder als Einmalzahlung gewährt wird. Ebenfalls steht es Ihnen als Arbeitgeber frei, wie hoch die gesamte Entlastungsprämie letzten Endes für die Mitarbeiter ist, da es sich hierbei um eine freiwillige Prämie mit einem Maximalbetrag von 1.000,00 € handelt. Sie müssen also nicht die vollen 1.000,00 € an Ihre Mitarbeiter ausbezahlen.
ACHTUNG: Das Gesetz wurde zwar vom Bundestag am 24.04.2026 beschlossen, aber es ist zwingend noch die Zustimmung des Bundesrates und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vor dem Inkrafttreten erforderlich. Deshalb sind bereits vor Inkrafttreten ausgezahlte Entlastungsprämien steuerpflichtig.
Vorgehensweise
Wenn die Voraussetzungen für die Abrechnung der Enlastungsprämie erfüllt sind, nutzen Sie eine steuer- und sozialversicherungsfreie Lohnart aus dem Bereich der 20-er oder 30-er Lohnarten. Diese legen Sie im Firmenstamm zunächst neu an. Hierfür gehen Sie bitte wie folgt vor:
Anlage Lohnart Entlastungsprämie
1. Wählen Sie im Hauptmenü ”Bearbeiten“ das Untermenü "Firma" aus.

2. Wählen Sie das Register "Lohnarten" aus und Klicken Sie auf die Schaltfläche "Neu".

3. Klicken Sie auf "LA", um die Lohnarten nach Nummern zu sortieren.
4. Markieren Sie eine verfügbare Lohnart für einen "Nettobezug" (hier beispielhaft LA 032).
5. Ändern Sie anschließend die Bezeichnung auf z.B. "Entlastungsprämie 2026" und entfernen Sie das Häkchen bei "Erstattungsfähig bei Beschäftigungsverbot".
6. Klicken Sie abschließend auf „Übernehmen".

7. Die neu definierte Lohnart wurde nun Ihrem Firmenstamm hinzugefügt und kann bei den Mitarbeitern zugeordnet werden. Beenden Sie abschließend die Bearbeitung der Firmendaten mit einem Klick auf „Schließen".
Eingabe in LobuOnline
1. Wählen Sie im Hauptmenü “Bearbeiten“ das Untermenü "Personal" aus.

2. Wählen Sie den entsprechenden Mitarbeiter aus, der die Prämie erhalten soll.
3. Wechseln Sie unter "Monatsdaten" zum Unterregister "Lohn und Gehalt".
4. Erfassen Sie die Lohnart für die "Entlastungsprämie" mit dem entsprechenden Betrag.
(in unserem Beispiel ist es die Lohnart LA 032 “Entlastungsprämie 2026” mit einem Betrag in Höhe von 1.000,00 €)

Hinweise
Weitere Hinweise bzw. Antworten auf Fragen zur Entlastungsprämie finden Sie auf der folgenden Internetseite der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entlastungspraemie-2422438