Versicherungsnummernvorabfrage (DSVV)
Einleitung
In dieser Hilfestellung wird das Vorgehen der Ermittlung einer Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) beschrieben, wenn diese für einen neuen, sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter nicht bekannt ist. Die SV-Nummer ist in diesem Fall mit der gesetzlich vorgeschriebenen Abfrage elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) als “Datensatz Versicherungsnummernvorabfrage” (DSVV) abzufragen.
Bedingungen
Die automatische Abfrage im DSVV-Verfahren erfolgt nur, wenn:
ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter ohne SV-Nummer -aber in diesem Fall zwingend mit den alternativen Anmeldedaten- angelegt wurde und
eine vorläufige oder endgültige Abrechnung durchgeführt wird
Vorgehensweise
1. Legen Sie den neuen Mitarbeiter wie gewohnt an (ohne SV-Nummer). Vgl. hierzu auch die Anleitung “Eintritt eines neuen Mitarbeiters”.

2. Klicken Sie auf die Schaltfläche “bei unbekannter SV-Nummer” und erfassen die für die SV-Anmeldung erforderlichen, alternativen Anmeldedaten:
Geburtsname (kann z.B. durch Heirat vom Familienname abweichen)
Geburtsort
Nationalität
3. Bestätigen Sie abschließend mit “Übernehmen”

4. Mit der nächsten Abrechnung (vorläufig oder endgültig) wird die DSVV-Anfrage automatisch erzeugt und übermittelt.
5. Nach Übertragung der Abfrage an die DSRV wird diese elektronisch i.d.R. zeitnah beantwortet. Die Rückmeldung kann eine der 3 folgenden Ergebnisse enthalten:
a) SV-Nummer ist vorhanden (eindeutiges Ergebnis)
b) SV-Nummer ist nicht vorhanden (kein Ergebnis)
c) es gibt kein eindeutiges Ergebnis (z.B. wenn mehrere SV-Nummern vorhanden sind)
6. Sofern eine SV-Nummer ermittelt wurde, wird diese bis zur nächsten Abrechnung (vorläufig oder endgültig) bei a.b.s. vorgehalten. Sobald Sie uns also nach der Rückmeldung wieder eine Abrechnung einreichen, wird die SV-Nummer des Beschäftigten über die LobuOnline-Importdatei in den Mitarbeiterstamm übertragen und dort angezeigt.
Hinweise
Die übermittelten Daten müssen korrekt und vollständig sein (insbesondere Name, Geburtsdatum und Anschrift).
Wird keine SV-Nummer über die DSVV-Abfrage gefunden, wird im Zuge der Anmeldung automatisch eine neue SV-Nummer vergeben.
Bei mehrdeutigen Ergebnissen (nach 5.c)) ist eine Klärung über den zuständigen Rentenversicherungsträger erforderlich. Eine entsprechende Information wird in der Liste “Hinweise zur Lohnabrechnung” ausgegeben.
Die DSVV-Abfrage dient ausschließlich der Ermittlung – eine direkte Vergabe oder Änderung der SV-Nummer erfolgt über DSVV nicht.
Wenn nach 5. b) keine SV-Nummer ermittelt werden konnte, wird mit den alternativen Anmeldedaten eine SV-Nummer neu generiert und danach an a.b.s. zurück gemeldet (vgl. hierzu unter “Rückmeldung SV-Nummer”).