Versicherungsnummernvorabfrage (DSVV)

Einleitung

In dieser Hilfestellung wird das Vorgehen der Ermittlung einer Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) beschrieben, wenn diese für einen neuen, sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter nicht bekannt ist. Die SV-Nummer ist in diesem Fall mit der gesetzlich vorgeschriebenen Abfrage elektronisch bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) als “Datensatz Versicherungsnummernvorabfrage” (DSVV) abzufragen.

Bedingungen

Die automatische Abfrage im DSVV-Verfahren erfolgt nur, wenn:

  • ein sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter ohne SV-Nummer -aber in diesem Fall zwingend mit den alternativen Anmeldedaten- angelegt wurde und

  • eine vorläufige oder endgültige Abrechnung durchgeführt wird

Vorgehensweise

1. Legen Sie den neuen Mitarbeiter wie gewohnt an (ohne SV-Nummer). Vgl. hierzu auch die Anleitung “Eintritt eines neuen Mitarbeiters”.

2. Klicken Sie auf die Schaltfläche “bei unbekannter SV-Nummer” und erfassen die für die SV-Anmeldung erforderlichen, alternativen Anmeldedaten:

  • Geburtsname (kann z.B. durch Heirat vom Familienname abweichen

  • Geburtsort 

  • Nationalität

3. Bestätigen Sie abschließend mit “Übernehmen

4. Mit der nächsten Abrechnung (vorläufig oder endgültig) wird die DSVV-Anfrage automatisch erzeugt und übermittelt.

5. Nach Übertragung der Abfrage an die DSRV wird diese elektronisch i.d.R. zeitnah beantwortet. Die Rückmeldung kann eine der 3 folgenden Ergebnisse enthalten:


a) SV-Nummer ist vorhanden (eindeutiges Ergebnis)

b) SV-Nummer ist nicht vorhanden (kein Ergebnis)

c) es gibt kein eindeutiges Ergebnis (z.B. wenn mehrere SV-Nummern vorhanden sind)

6. Sofern eine SV-Nummer ermittelt wurde, wird diese bis zur nächsten Abrechnung (vorläufig oder endgültig) bei a.b.s. vorgehalten. Sobald Sie uns also nach der Rückmeldung wieder eine Abrechnung einreichen, wird die SV-Nummer des Beschäftigten über die LobuOnline-Importdatei in den Mitarbeiterstamm übertragen und dort angezeigt.

Hinweise

  • Die übermittelten Daten müssen korrekt und vollständig sein (insbesondere Name, Geburtsdatum und Anschrift).

  • Wird keine SV-Nummer über die DSVV-Abfrage gefunden, wird im Zuge der Anmeldung automatisch eine neue SV-Nummer vergeben.

  • Bei mehrdeutigen Ergebnissen (nach 5.c)) ist eine Klärung über den zuständigen Rentenversicherungsträger erforderlich. Eine entsprechende Information wird in der Liste “Hinweise zur Lohnabrechnung” ausgegeben.

  • Die DSVV-Abfrage dient ausschließlich der Ermittlung – eine direkte Vergabe oder Änderung der SV-Nummer erfolgt über DSVV nicht.

Wenn nach 5. b) keine SV-Nummer ermittelt werden konnte, wird mit den alternativen Anmeldedaten eine SV-Nummer neu generiert und danach an a.b.s. zurück gemeldet (vgl. hierzu unter “Rückmeldung SV-Nummer).

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